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Schutz vor sexualisierter Gewalt

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Am 25. Januar 2024 veröffentlichte der Forschungsverbund ForuM eine breit angelegte unabhängige Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie (www.forum-studie.de). Seitdem diskutieren viele Menschen, was sich nun in Kirche und Diakonie auch in der Pfalz ändern muss.

Was ist „sexualisierte Gewalt“?
Darunter fallen laut „Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ der Landeskirche nicht nur Straftaten, sondern alle Verfehlungen, Übergriffe und Grenzverletzungen in diesem Bereich.

Was sind die zentralen Ergebnisse der Studie?
Die Zahl der durch die Studie ermittelten Fälle liegt EKD-weit deutlich höher als bisher bekannt. Die Forschenden sprechen von 1.259 Beschuldigten und 2.225 Fällen, weisen aber darauf hin, dass das nur die „Spitze der Spitze des Eisbergs“ sei.
Es gibt keine „klassischen Tatkonstellationen“. Im Bereich Diakonie ist der Tatkontext in aller Regel ein Heim. Im Bereich Kirche kommen die Beschuldigten aus verschiedenen kirchlichen Professionen, sind Haupt- und Ehrenamtliche, 19 % sind Pfarrpersonen.
Als Risikofaktoren werden asymmetrische Machtverhältnisse, unklares Amtsverständnis, Diffusität in Seelsorgesituationen, Missbrauch von Theologie als Manipulationsmittel und die unklare Rolle des Pfarrhauses genannt.
Betroffene Personen beklagen bei der Aufarbeitung, dass ihnen kein Gehör geschenkt, ihnen die Glaubwürdigkeit abgesprochen und sie zwischen den Instanzen hin- und hergeschoben oder als „unbequem“ ganz abgelehnt wurden. Viele haben den Eindruck, dass der „Schutz der Institution“ den kirchlichen Ansprechpersonen mehr wert war als ihre Missbrauchsgeschichte.
In den Bereichen Aufarbeitung, Intervention und Prävention sehen die Forschenden eine Hürde in der föderalen Struktur und empfehlen gemeinsame und verbindliche Standards innerhalb der 20 Landeskirchen. Wichtig ist ihnen, dass auf allen kirchlichen Ebenen ein Problembewusstsein herrscht.

Wie gehen unsere Landeskirche und unsere Diakonie mit dem Thema sexualisierte Gewalt um?
Seit November 2019 gilt das „Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ für die Evangelischen Kirche der Pfalz und das Diakonische Werk Pfalz mit all seinen Trägern (https://www.kirchenrecht-evpfalz.de/document/47280).
Damit sind auch verbindliche Weichen zu Intervention und Prävention gestellt: Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende und Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit, Schutz- und sexualpädagogische Konzepte in unseren Kitas, Vorlage erweiterter Führungszeugnisse durch alle Beschäftigten der Landeskirche, alle unsere Presbyter*innen und Ehrenamtlichen.
Seit 2010 gibt es in der Evangelischen Kirche der Pfalz eine Ansprechperson für Fälle sexualisierter Gewalt (https://www.evkirchepfalz.de/begleitung-und-hilfe/missbrauch-melden/).
2019 hat die „Unabhängige Kommission“ (https://www.evkirchepfalz.de/fileadmin/public/
internet/01_aktuelles/Pressebilder/2021/Grundsa__tze_und_Verfahren__Stand_November_2020_.pdf
) ihre Arbeit aufgenommen, an die sich betroffene Personen in ihrem Anspruch auf Anerkennung erlittenen Unrechtes wenden können.

Wie geht es nach der ForuM-Studie weiter?
Landeskirche und Diakonie werden die pfälzischen Strukturen im Lichte der Studie kritisch hinterfragen. Bei den Schutzkonzeptentwicklungen für all unsere Einrichtungen, Dienste und Presbyterien müssen wir schneller werden. Alle Verantwortlichen auf allen Ebenen sind gefragt. Die Landessynode hatte 2020 zur Unterstützung Personal und Mittel bereitgestellt, die jedoch höchstwahrscheinlich für eine konsequentere Umsetzung nicht ausreichen werden.
Gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Baden und dem Diakonischen Werk Baden werden wir eine Unabhängige Aufarbeitungskommission ins Leben rufen. Die Gemeinsame Erklärung dafür zwischen Baden, Pfalz und der Unabhängigen Beauftragten am Sitz der Bundesregierung (UBSKM) wurde Anfang Februar 2024 unterschrieben. Ein erstes gemeinsames Betroffenenforum fand bereits im März 2023 statt, das nächste wird im Sommer folgen.

An wen können sich Betroffene wenden?
Ansprechpersonen für Fälle sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche der Pfalz und ihrer Diakonie sind:
Ivonne Achtermann, Telefon: 06232/667-153, E-Mail: ivonne.achtermann@evkirchepfalz.de
Kornelia Hmielorz, Telefon: 06232/664-201, E-Mail: kornelia.hmielorzdiakonie-pfalzde

Zentrale, kostenlose und anonyme Anlaufstelle: .help.
Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie, Telefon: 0800 5040 112
Terminvereinbarung für telefonische Beratung: Mo 16.30 Uhr bis 18 Uhr, Di bis Do 10.00 Uhr bis 12 Uhr oder per E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help

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